Update 22. Dezember: Regeln für die Benützung des Boothauses und für den Ruderbetrieb

Der Bundesrat hat für den Zeitraum vom 22. Dezember 2020 bis 22. Januar 2021 weitere Massnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus beschlossen. Die zusätzlichen Massnahmen schränken auch die Sportaktivitäten ein, wobei gewisse Outdoor-Sportarten – einschliesslich des Rudersports – mit angepassten Schutzmassnahmen weiterhin betrieben werden können.

Die gute Nachricht vorweg: Die zeitlichen Beschränkungen (Sonntage, Feiertage und täglich zwischen 1900 und 0800 Uhr) sind aufgehoben!

Die geltenden Regeln ab dem 22. Dezember:

  • Erlaubt sind Ausfahrten in Gruppen von maximal 5 Personen (also alle Bootsklassen ohne 8+)

  • Maskenpflicht in allen Booten (ausser Skiff)

  • Der 1. Stock ist ab dem 22. Dezember nicht mehr zu betreten:

    • Verboten sind Indoor-Trainings (z.B. in Krafträumen oder Trainingsräumen)

    • Verboten ist die Nutzung von Garderoben, Duschen und Aufenthaltsräumen

Für alle Clubmitglieder ist nur noch der Zugang zum Logbuch und zur Bootshalle offen!

Es müssen alle ruderbereit zum Clubhaus kommen und dürfen nach dem Rudern nicht mehr im Clubhaus verweilen. Diese Regeln gelten für alle Leistungs- und Fitnesssportler.

Für die Altersgruppe U16 und Trainerinnen und Trainer sehen die Regeln des SRV gewisse Ausnahmen vor, die wir zurückhaltend und nur in Absprache zwischen Chef Leistungssport und Cheftrainer nutzen werden.

Es sind schwierige Zeiten und wir sind aufeinander angewiesen. Vielen Dank an alle!